Gabriele François
Fachübersetzungen
Amtsgerichte:
Das Amtsgericht ist die unterste Instanz der deutschen
Gerichtsbarkeit. Es ist zuständig für bürgerliche
Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen, Nachlass-, Vormundschafts-,
Register- und Grundbuchsachen, außerdem für Ehescheidungen
und alle damit zusammenhängenden Fragen (Familiengericht).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.