Gabriele François
Fachübersetzungen
Übersetzer, ermaechtigt:
Für die Übersetzung von Urkunden zu gerichtlichen oder
behördlichen Zwecken aus einer fremden Sprache und in eine
solche sowie für die Beglaubigung vorliegender
Übersetzungen werden auf Antrag von dem Präsidenten des
Landgerichts Urkundenübersetzer ermächtigt. Zuständig
ist der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der
Antragsteller seinen Wohnsitz oder seine berufliche Niederlassung
hat. Für die Ermächtigung (je nach Bundesland auch
Beeidigung, Vereidigung oder Bestellung genannt) ist der Nachweis der
fachlichen und sprachlichen Qualifikation erforderlich.
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