Gabriele François
Fachübersetzungen
Industrie- und Handelskammern (IHK):
Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Es handelt sich um Zusammenschlüsse
von Gewerbetreibenden eines Bezirks (mit Ausnahme der Handwerker). Zu
ihren wesentlichen Aufgaben zählen Auskunftsdienst und
Gutachtertätigkeit für ihre Mitglieder und staatliche
Stellen, Bestellung von Sachverständigen, Ausstellung von
Ursprungszeugnissen, Beratung, wirtschaftsfördernde
Maßnahmen, Überwachung der Berufsausbildung und des
Prüfungswesens sowie Schaffung von Schiedsgerichten.
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