Gabriele François
Fachübersetzungen
Juristen (lat. ius, das Recht):
Juristen haben in der Regel Rechtswissenschaft studiert und das 1.
und 2. juristische Staatsexamen abgelegt. Zum Berufszweig der
Juristen gehören Richter, Rechtsanwälte und
Staatsanwälte. Eine Sonderform des Rechtsanwalts ist der
Syndicus, der als angestellter Rechtsanwalt ausschließlich
für seinen Arbeitgeber tätig ist. Ist er bei Behörden
oder Körperschaften des öffentlichen Rechts angestellt,
nennt man ihn Justiziar.
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