Gabriele François
Fachübersetzungen
Oberlandesgerichte:
Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein höheres Gericht in den
Bundesländern. An seiner Spitze steht der
Oberlandesgerichtspräsident. Das OLG entscheidet in Zivilsachen
über die Berufung gegen die Urteile des Landgerichts, in
Familiensachen gegen die Urteile der Familiengerichte und in
Strafsachen über die Revision gegen landgerichtlichte
Berufungsurteile.
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