Gabriele François
Fachübersetzungen
Rechtsanwaltsgehilfin:
Anerkannter Ausbildungsberuf, heute: Rechtsanwaltsfachangestellte.
Sie unterstützt Rechtsanwälte in Kanzleien durch
vorbereitende und begleitende Arbeiten bei der Erledigung ihrer
Beratungs- und Vertretungsaufträge. Sie vereinbart
Besprechungstermine mit Mandanten und bereitet diese vor, führt
Akten und Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender.
Ferner sorgt sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und
Informationen vorhanden sind. Im Auftrag der Rechtsanwälte
erstellt sie auch Schriftstücke, z.B. im Rahmen von Zivil- und
Strafprozessen oder bei Miet- und Arbeitsgerichtsstreitigkeiten. Sie
berechnet Forderungen und bereitet selbstständig
Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen
vor. Darüber hinaus gehören Gebührenberechnung,
Rechnungserstellung, Überwachung und Verbuchung der
Zahlungseingänge ebenso zu ihren Aufgaben wie die Bearbeitung
der gesamten Korrespondenz.
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