Gabriele François
Fachübersetzungen
Urkundenuebersetzerin:
Für die Übersetzung von Urkunden zu gerichtlichen oder
behördlichen Zwecken aus einer fremden Sprache und in eine
solche sowie für die Beglaubigung vorliegender
Übersetzungen werden auf Antrag von dem Präsidenten des
Landgerichts Urkundenübersetzer beeidigt. Zuständig ist der
Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller
seinen Wohnsitz oder seine berufliche Niederlassung hat. Für die
Beeidigung (je nach Bundesland auch Vereidigung, Ermächtigung
oder Bestellung genannt) ist der Nachweis der fachlichen und
sprachlichen Qualifikation erforderlich.
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